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Schwerpunkte

Strafverteidigung
Strafvollstreckungsrecht
Opfervertretung
Verkehrsstrafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldsachen

 

Opfervertretung

Der anwaltliche Einsatz auf Opfer- und Zeugenseite gewinnt in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Gerade der psychologische Aspekt spielt in der anwaltlichen Beratung der Opfer eine wichtige Rolle, denn der Opferanwalt ist nicht nur juristischer Begleiter, sondern auch psychischer Beistand.

Der Opferschutzgedanke findet seinen Niederschlag in zahlreichen gesetzlichen Regelungen, deren Kenntnis Voraussetzung für eine effektive Opfervertretung ist. Informations- und Beteiligungsrechte des Verletzten ergeben sich aus den §§ 406 d-h StPO. Das Recht, Schadenersatz im Strafprozess nach den §§ 403 ff. StPO (Adhäsionsverfahren) geltend zu machen, steht jedem Verletzten zu.

Gegenüber dem Verletzten besonders privilegiert ist der Nebenkläger. Ist eine der in § 395 StPO abschließend aufgeführten Straftaten angeklagt (§ 396 StPO), stehen dem Nebenkläger die sich aus § 397 StPO ergebenden Aktivrechte zu. Dem Nebenkläger wird Gelegenheit gegeben, im Verfahren seine persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen, insbesondere durch aktive Beteiligung (Erklärungen, Fragen, Anträge) das Verfahrensergebnis zu beeinflussen.